Nordrhein-Westfalen: Zweiter Prozess nach Säuglingstod: Mildere Strafe für Vater

Im ersten Verfahren war der Vater noch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. In einem zweiten Prozess sind es zwei Jahre. Diese Strafe ist durch die lange Untersuchungshaft verbüßt...
Im ersten Verfahren war der Vater noch zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. In einem zweiten Prozess sind es zwei Jahre. Diese Strafe ist durch die lange Untersuchungshaft verbüßt.
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