Kurz gegen Schmid - So will Ex-Kanzler den Kronzeugenstatus verhindern

Zwei Jahre sind vergangen, seit Thomas Schmid sich als Kronzeuge für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Verfügung stellte

Zwei Jahre sind vergangen, seit Thomas Schmid sich als Kronzeuge für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur Verfügung stellte. Die Entscheidung, ob der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium in den Status gehoben wird, ist immer noch ausständig. Jene Persönlichkeiten, die Schmid in seinen Aussagen vor den Korruptionsjägern schwer belastet hat, nutzen die Zeit, um in Stellungnahmen darzulegen, dass Schmid mehrere Sachverhalte erfunden oder Details falsch ausgesagt hat.

Der Investor Ronny Pecik hat einige Stellungnahmen dazu schon abgegeben. Das ist insofern heikel, als ein Beschuldigter, der Kronzeuge werden will, umfassend aussagen, der Staatsanwaltschaft neue Details oder Straftaten liefern muss, aber natürlich nicht lügen darf.Vorwurf der FalschaussageNun hat auch Ex-Kanzler Sebastian Kurz eine Stellungnahme abgegeben, warum Schmid nicht den Kronzeugenstatus erhalten kann. Auch der ehemalige ÖVP-Obmann wirft Schmid mehrfach Falschaussage bei seiner Aussage vor der WKStA vor.Falsche Informationen soll Schmid zum Faktum Gehaltserhöhung für Susanne Thier, der Lebensgefährtin von Kurz, gegeben haben. Der ehemalige Vertraute von Kurz behauptete, dass der Ex-Kanzler ein Gespräch mit Schmid dazu verwendet habe, eine Gehaltserhöhung für seine Lebensgefährtin zu bekommen.In der Stellungnahme der Kurz-Anwälte steht: „Im Zuge der Einvernahme war auch von einer Intervention für seine Lebensgefährtin Susanne Thier die Rede. Schmid gab an, sich dafür eingesetzt zu haben, dass ihre Verwendung geändert und gleichzeitig das Gehalt angepasst wird. Das sei seiner Erinnerung nach im Jahr 2016 gewesen. Diese Aussage von Schmid ist falsch.“Aussagen zu mehreren Themenbereichen revidiertAls dieses Faktum öffentlich war, konnte Kurz belegen, dass es 2016 keine außerordentliche Gehaltserhöhung für seine Lebensgefährtin gegeben hatte, sondern erst 2018 eine im öffentlichen Dienst durchaus vorgesehene Erhöhung gab. Schmid musste infolgedessen nochmals vor der WKStA aussagen und ruderte dann zurück: „Eine Bevorzugung hat Kurz explizit nicht verlangt. Das war auch nicht seine Art.“Auch in Bezug auf das Faktum Sobotka und Alois Mock Institut soll Schmid die Wahrheit vor der WKStA gebogen haben. Detto soll er seine Aussage zum Thema katholische Kirche und Steuerprivileg mehrfach revidiert haben, führen die Kurz-Anwälte aus. Kronzeuge muss Reue zeigen und Schaden wiedergutmachenEin weiteres Argument, warum Schmid kein Kandidat für den Kronzeugenstatus sein kann, ist die neue Schadenersatzforderung der Republik Österreich gegen Thomas Schmid in der Höhe von 2,746 Millionen Euro. Angesichts der finanziellen Situation von Schmid, der laut eigenen Angaben rund 5920 Euro pro Monat verdient und der Tatsache, dass er auch noch Anwaltskosten begleichen muss, sei „realistischerweise ein vollständiger Ersatz des Schadens von 2,7 Millionen Euro (…) nicht vorstellbar“. Jedoch sollen und müssen Kronzeugen Reue zeigen und eine Wiedergutmachung leisten. Insofern sehen die Kurz-Anwälte die Voraussetzung für den Kronzeugenstatus nicht erfüllt.
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