US-Ankläger geben auf: - Zwei Strafverfahren gegen Trump vor Einstellung

Donald Trump darf wohl aufatmen: Am Montag ist seitens der Ankläger die Einstellung zweier Strafverfahren gegen den designierten US-Präsidenten beantragt worden

Donald Trump darf wohl aufatmen: Am Montag ist seitens der Ankläger die Einstellung zweier Strafverfahren gegen den designierten US-Präsidenten beantragt worden. Der Grund: Das Justizministerium geht nicht gegen amtierende Präsidenten vor. Dies verlange die Verfassung, teilten die Staatsanwälte mit.

„Die Position der Regierung zur Begründetheit der Strafverfolgung des Angeklagten hat sich nicht geändert. Aber die Umstände haben sich geändert“, heißt es im Antragsschreiben.Erneute Anklage nach Amtszeit möglichDie Staatsanwaltschaft betont, die Entscheidung habe keine inhaltlichen Gründe. Sie lässt sich allerdings die Möglichkeit offen, erneut Anklage zu erheben, sobald der Republikaner nicht mehr Präsident ist.Unlängst wurde im Schweigegeldverfahren gegen Trump die Verkündung des Strafmaßes auf unbestimmte Zeit verschoben.Die zuständige US-Staatsanwaltschaft gab nun am Montag zuerst die Beantragung der Einstellung des Strafverfahrens wegen versuchten Wahlbetrugs gegen Trump bekannt. Verfahren 1: Versuchter WahlbetrugTrump war in Washington auf Bundesebene im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug und dem Sturm auf das US-Kapitol am 6. Jänner 2021 angeklagt worden. Es handelte sich um die schwerwiegendsten Vorwürfe gegen den 78-Jährigen. Im Falle einer Verurteilung hätte ihm eine jahrzehntelange Haftstrafe gedroht.Der Sonderermittler Jack Smith überarbeitete die Anklage im Sommer, nachdem das Oberste Gericht US-Präsidenten weitreichende Immunität für Amtshandlungen bescheinigt hatte.Verfahren 2: Dokumenten-AffäreAuch bei einem zweiten Verfahren kommt Trump davon: Ebenfalls eingestellt wurden die Ermittlungen rund um die Dokumenten-Affäre. Das FBI hatte vor zwei Jahren sein Anwesen in Mar-a-Lago durchsucht und dort zahlreiche Verschlusssachen aus seiner Amtszeit beschlagnahmt – einige mit höchster Geheimhaltungsstufe.Trump sprach immer von „Hexenjagd“Mit der Entscheidung ist das Justizministerium wohl Trump nur zuvor gekommen. Weil es sich um ein Verfahren auf Bundesebene handelt, hätte Trump die Ermittlungen nach Amtsantritt wohl ohnehin gestoppt und das Justizministerium zur Einstellung der Verfahren angewiesen. Trump hat die Ermittlungen gegen ihn immer als politische Verfolgung bezeichnet und sprach von einer „Hexenjagd“. Experten halten es auch für möglich, dass sich Trump, sobald er im Amt ist, selbst begnadigen könnte.Trump wurde nach seiner ersten Amtszeit mehrfach strafrechtlich angeklagt. Neben dem Verfahren in Washington wurde ihm etwa im US-Staat Florida vorgeworfen, höchst sensible Informationen aus seiner Amtszeit als Präsident gesetzeswidrig in privaten Räumen aufbewahrt zu haben. Auch in New York und in Georgia ging die Justiz gegen ihn vor. Anfangs hatte es so ausgesehen, als würde Trump wegen der zahlreichen Ermittlungen gegen ihn das Wahljahr maßgeblich im Gericht verbringen. Doch mit juristischen Winkelzügen schafften es seine Anwälte, die Verfahren zu blockieren.
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