Nazilied bei Begräbnis - Rosenkranz soll Ersuchen zurückgehalten haben

Weil sie wegen Wiederbetätigung ermitteln will, hat die Staatsanwaltschaft Wien die Aufhebung der Immunität von drei FPÖ-Politikern gefordert

Weil sie wegen Wiederbetätigung ermitteln will, hat die Staatsanwaltschaft Wien die Aufhebung der Immunität von drei FPÖ-Politikern gefordert. Nun wurde bekannt, dass Nationalratspräsident Walter Rosenkranz das entsprechende Begehren zehn Tage lang zurückgehalten haben soll ... 

Laut einem Bericht des „Standard“ hat Rosenkranz bereits am 20. November Post von der Staatsanwaltschaft Wien bekommen. Die Parteien hätten davon allerdings erst aus den Medien erfahren. Wie berichtet, geht es um die FPÖ-Mandatare Harald Stefan, Martin Graf und Klubdirektor Norbert Nemeth. Diese haben an einem Begräbnis teilgenommen, bei dem auch ein von der Schutzstaffel SS verwendetes Lied gesungen wurde.Die FPÖ rechtfertigte sich damit, dass es sich um eine Version von 1814 gehandelt habe, und dass dies der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen gewesen sei – eines Burschenschafters.Grüne: Rolle „nicht als Parteisoldat ausführen“Nach dem Bericht, dass Rosenkranz die Post zurückgehalten habe, verlangen ÖVP, SPÖ und Grüne eine Erklärung. So forderte etwa ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl, dass die Sache sofort geklärt werden müsse. Sonst sei man „gezwungen, anzunehmen, dass Rosenkranz bei seiner Amtsführung völlig versagt oder bewusst die Geschäftsordnung gebrochen hat“.Rosenkranz habe wohl nicht verstanden, „dass er seine Rolle unbeeinflusst und nicht als Parteisoldat auszuführen hat“, sagte die Klubobfrau der Grünen, Sigrid Maurer.Die Geschäftsordnung des Nationalrats sieht tatsächlich vor, dass solche Ansuchen „sofort nach dem Einlangen“ dem Immunitätsausschuss zugewiesen werden müssen. Ein Sprecher des Nationalratspräsidenten sagte, dass das auch passiert sei. Die Parlamentsdirektion gab an, dass das Schreiben erst am vergangenen Freitag in der Kanzlei des Nationalrats eingegangen sei.
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