EU-Parlament fordert: - Jean-Marie Le Pen soll 300.000 Euro zurückzahlen
Erst vor knapp einer Woche ist ein Prozess gegen den Gründer der rechtsextremen Partei Front National (nunmehr Rassemblement National) wegen Veruntreuung von EU-Geldern gestartet. Zwar wurde Jean-Marie Le Pen für prozessunfähig erklärt. Doch nun droht ihm in einem anderen Fall Ungemach. Das EU-Parlament fordert vom 96-Jährigen die Rückzahlung von gut 300.000 Euro.
Konkret geht es um mutmaßlich falsche Abrechnungen aus der Zeit seiner Tätigkeit als französischer EU-Abgeordneter. Das Europäische Parlament habe Le Pen bereits im Sommer zur Rückzahlung aufgefordert, wie die Nachrichtenagentur AFP am Montag aus unterrichteten Kreisen erfuhr. Le Pen habe dagegen Rechtsmittel beim Gericht der Europäischen Union eingelegt, teilte sein Anwalt François Wagner mit.VR-Brillen, Fitnessarmbänder und WeinflaschenKonkret geht es um die Abrechnung sogenannter Verwaltungskosten, die ausdrücklich nicht für Wahlkampfzwecke verwendet werden dürfen. Le Pen rechnete nach Darstellung des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) jedoch zahlreiche Posten ab, die als Wahlkampfmittel eingestuft werden könnten, etwa Broschüren, Kugelschreiber, Krawatten und Regenschirme. Er habe sich außerdem die Kosten für Virtual-Reality-Brillen, Fitnessarmbänder und 129 Flaschen Wein erstatten lassen.Das EU-Parlament hat nach eigenen Angaben das Recht, zu Unrecht gezahlte Beträge zurückzuverlangen, wenn keine korrekten Belege über die Verwendung vorliegen. „Dies ersetzt keine juristischen Ermittlungen“, betonte die Institution.Veruntreuung von EU Geldern? Prozess gegen Tochter Le PensApropos juristische Ermittlungen: Die Rückforderung des EU-Parlaments hat nichts mit dem derzeit in Paris laufenden Verfahren gegen Marine Le Pen, die Tochter des Parteigründers, zu tun. In dem seit Ende September laufenden Prozess geht es um die Veruntreuung von EU-Geldern durch die Scheinbeschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter, die tatsächlich andere Funktionen innerhalb der Partei hatten. Jean-Marie Le Pen ist in diesem Verfahren ebenfalls angeklagt, er wurde aber aus gesundheitlichen Gründen für prozessunfähig erklärt.