Renaturierungs-Streit - ÖVP bringt doch keine Nichtigkeitsklage ein

Groß war der Ärger bei der ÖVP, nachdem im Juni Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Alleingang – und gegen den Willen des Koalitionspartners – im EU-Ministerrat für die Renaturierungsverordnung gestimmt hatte

Groß war der Ärger bei der ÖVP, nachdem im Juni Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Alleingang – und gegen den Willen des Koalitionspartners – im EU-Ministerrat für die Renaturierungsverordnung gestimmt hatte. Die Kanzlerpartei zeigte die Ministerin wegen Amtsmissbrauchs an und kündigte eine Nichtigkeitsklage beim Gerichtshof der EU an. Doch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sah keine Anhaltspunkte für Amtsmissbrauch. Auch aus der Klage beim EuGH ist nichts geworden.

„Die Antwort auf den Gesetzesbruch der Klimaschutzministerin Gewessler darf kein weiterer Gesetzesbruch sein. Als Verfassungsministerin ist es für mich keine Option, mich über die Vorgaben des Bundesministeriengesetzes und die Staatspraxis hinwegzusetzen“, so Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) in einem Statement. Das Einbringen einer Klage ohne Einvernehmen mit der Klimaschutzministerin wäre „ein Abgehen von der seit dem EU-Beitritt gelebten Praxis“. Greenpeace zeigt sich erfreutDie Umweltschutzorganisation Greenpeace zeigte sich erfreut über das Ende des Streits und erklärte: „Das Renaturierungsgesetz ist einer der größten Meilensteine im Umwelt- und Artenschutz der letzten Jahre. Die kommende Regierung muss schnellstmöglich Wiederherstellungspläne erstellen und sich darum kümmern, dass diese rasch umgesetzt werden“.ÖVP: „Verfassungs- und Vertrauensbruch“Die Zustimmung von Gewessler hatte im Juni zu einer veritablen Krise innerhalb der türkis-grünen Koalition geführt. Der Grünen-Politikerin wurde offen Verfassungsbruch und auch Vertrauensbruch vorgeworfen. Um „Chaos“ zu vermeiden, wie es Kanzler Karl Nehammer (ÖVP) damals aber begründete, wurde die Koalition nicht beendet.Wiederherstellung von Ökosystemen als ZielZiel des EU-Renaturierungsgesetzes ist „die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedsstaaten“. Darunter fallen etwa die Aufforstung von Wäldern und das Wiedervernässen von Gebieten wie ausgetrockneten Mooren. Alle Mitgliedsländer müssen nationale Pläne erstellen, wie sie die Ziele erreichen. So sollen beispielsweise bis 2050 alle Ökosysteme, die in schlechtem Zustand sind, wiederhergestellt werden.
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