Nordrhein-Westfalen: Hautkrebs-Erkrankung eines Polizisten keine Berufskrankheit

Ein Ex-Polizist mit Hautkrebs scheitert mit dem Versuch der Anerkennung als Berufskrankheit. Das Erkrankungsrisiko des Polizisten sei nicht höher als das der Bevölkerung, meint ein Gericht in Aachen...
Ein Ex-Polizist mit Hautkrebs scheitert mit dem Versuch der Anerkennung als Berufskrankheit. Das Erkrankungsrisiko des Polizisten sei nicht höher als das der Bevölkerung, meint ein Gericht in Aachen.
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