Hat Amt missbraucht - Maskenpflicht gekippt: Richter jetzt entlassen

Ein Familienrichter aus dem deutschen Weimar hat 2021 an zwei Schulen die Coronamaßnahmen aufgehoben – ohne dafür zuständig gewesen zu sein

Ein Familienrichter aus dem deutschen Weimar hat 2021 an zwei Schulen die Coronamaßnahmen aufgehoben – ohne dafür zuständig gewesen zu sein. Die Entscheidungen werden rückgängig gemacht, der Richter ist sein Amt los – und seine Pension.

Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch ist der einstige Amtsrichter damit entlassen. Just als die Corona-Pandemie die Region 2021 noch voll im Griff hatte, ordnete Richter Christian Dettmar per einstweiliger Anordnung die Aufhebung der Maßnahmen an – zuvor soll er sich aktiv darum bemüht haben, dass ihm die Verfahren zugeteilt werden.Richter verwies auf das KindeswohlMit Verweis auf das Kindeswohl war damit wieder Präsenzunterricht verpflichtend, zugleich untersagte er Abstands-, Test- und Maskenpflicht. Die Entscheidung wird wenig später aufgehoben. Sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Jena als auch der Bundesgerichtshof (BGH) stellen fest, dass Familiengerichte in diesen Fällen nicht zuständig sind, Dettmar sei schließlich Verwaltungsrichter.Heftiger Vorwurf gegen RichterDoch nicht nur vor Gericht sorgte er für Aufsehen. Schon im Frühjahr 2020 begann er, an Demonstrationen gegen die Coronaeinschränkungen teilzunehmen und wurde Mitglied der damals gegründeten Vereinigung Kritischer Richter und Staatsanwälte.Doch als Konsequenz blieb es nicht nur bei der Aufhebung seiner Entscheidungen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt klagte ihn wegen Rechtsbeugung an – ein heftiger Vorwurf gegenüber einem Richter, der von Berufs wegen unabhängig und überparteilich zu sein hat.Zu zwei Jahren Haft verurteiltUnd das Gericht folgte hier der Argumentation der Anklage: Dettmar wurde im August vergangenen Jahres zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Mann habe seine damalige Entscheidung voreingenommen gefällt. Er habe das Verfahren gezielt initiiert und Wochen vor seiner Entscheidung aktiv daran gearbeitet, eine Familie zu finden, für deren Kinder er ein Kinderschutzverfahren führen konnte.Richter wählte für ihn passende Gutachter gezielt ausSelbst bei den Gutachtern in den Verfahren handelte es sich um Personen, die „mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung“ übereinstimmten, hieß es damals. Der Richter legte gegen das Urteil Revision ein, der Bundesgerichtshof konnte nun aber keine Rechtsfehler erkennen. Dettmar habe „in elementarer Weise“ gegen Verfahrensvorschriften verstoßen. Damit ist er rechtskräftig verurteilt.Auch Pensionsanspruch damit dahinSeine Zeit als Richter ist für Dettmar damit abgelaufen. Wird ein solcher in Deutschland nämlich zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen einer vorsätzlichen Tat verurteilt, ist er laut Gesetz automatisch entlassen. Er verliert damit aber nicht nur sein Amt, sondern auch seine Pensionsansprüche. Nur ein kleines Trostpflaster bleibt ihm: Die Zeit seiner Tätigkeit wird immerhin über die gesetzliche Pension nachversichert.
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