Nordrhein-Westfalen: Polizeipräsidenten in Ruhestand versetzt: verfassungswidrig

Nach der "Kölner Silvesternacht" 2015/16 hatte die Landesregierung den damaligen Polizeipräsidenten in den Ruhestand versetzt. Doch die zugrunde liegende Regelung ist verfassungswidrig...
Nach der "Kölner Silvesternacht" 2015/16 hatte die Landesregierung den damaligen Polizeipräsidenten in den Ruhestand versetzt. Doch die zugrunde liegende Regelung ist verfassungswidrig.
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